Versicherungsschutz
- Details
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Erstellt am Dienstag, 04. Februar 2014 15:56
Was müssen Sie im Schadenfall tun?
Die DJK Sportfreunde Budenheim e.V. sind als Mitglied des Sportbundes Rheinhessen e.V. über die Sportversicherung bei der Aachen Münchener Versicherung AG (AMV) versichert. Die Sportversicherung (weltweit) betrifft alle Mitglieder - Sportler, Betreuer, Übungsleiter, Vorstands- und Ausschussmitglieder und alle Personen, die ständig oder zeitweise mit der Wahrnehmung einer Aufgabe (durch den oder für den Verein oder die Organisation) betraut sind.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, während der Fahrt zum Sport (Wettkampf, Training usw.), bei der Sportausübung und auf der Rückfahrt (bis zum Betreten der Wohnung). Die Zusammenfassung des Rahmenvertrages mit der AMV finden Sie hier.
Wann melden?
- Tödlicher Unfall
Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.
- Sonstige Schadenfälle (insbesondere Sportverletzungen)
Umgehend, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Schadeneintritt.
- Kfz-Schaden
Sind ebenfalls sofort zu melden
(bei Schäden unter 1.000 Euro muss kein Sachverständiger der Aachener &Münchener hinzugezogen werden)
Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen bzw. verständigt werden.
Wie melden?
- Tödlicher Unfall
Telefonisch bei der AMV - BUSPO - Postfach 100149, 68001 Mannheim,
Telefon: 0621-4101-176.
- Sonstige Unfälle (insbesondere Sportverletzungen)
Schriftlich mit Unfallmeldekarte (Postkartenvordruck). Unfallmeldekarten sind über die Geschäftsstelle oder die Übungsleiter und Trainer zu erhalten (Schrank 17).
- Haftpflichtansprüche
Schriftlich, formlos
- PKW - Zusatzhaftpflicht
Bei Schäden über 1.000 Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz, Telefon: 0631-34112-28, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann. Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige. Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:
- Genaue Bezeichnung des Vereins
- Schadentag
- Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges
- Name des Fahrzeughalters
- Wo steht das Fahrzeug - wo kann es besichtigt werden
- Geschätzte Reparaturkosten
Achtung!
Ohne Genehmigung der AMV darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür übernehmen. Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen, verständigt werden.
- Rechtsschutz
Schriftlich, formlos
Wo melden?
Dirk Trendler (Mail: dirk.trendler [at] amv.de)
Peter Kobel (Mail: peter.kobel [at] amv.de)
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel: 06131-2814-214
Fax: 06131-2814-222
Die Sprechstunde im Haus des Sports in Mainz findet immer am Donnerstag statt.
Die AachenMünchener Versicherung ist an allen anderen Wochentagen erreichbar unter der Telefonnummer: 0621-4101-154/189.
Was melden? Was beachten?
- Bei der ersten Meldung
Kurze Schilderung der ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).
- Allgemein
Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.
- Unfalltod
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.
- Unfall-Invalidität
Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.
- Heilbehandlungskosten, Zahnbehandlungskosten, Brillenschäden
Zuerst die Krankenkasse bzw. Beihilfe in Anspruch nehmen, denn deren Leistungen gehen vor. Was dort nicht bezahlt wird, mit Rechnung und Abrechnung/Bescheinigung von Krankenkasse/Beihilfe einreichen. Originale vorlegen.
- Verdienstausfall
Vollständig ausgefüllten Antrag (blaues Formular), erhältlich beim AVM Versicherungsbüro, einreichen.